Inhaltsbereich
Wahlen - Allgemeines und Aktuelles
Das Sachgebiet Widersprüche/Versicherungen/Ortsrecht/Wahlen im Amt für Recht und städtische Beteiligungen ist Ansprechpartner für Parteien, Wählergemeinschaften sowie alle Bürger.
Europawahl
- Wahlperiode: 5 Jahre
- letzte Wahl: 09.06.2024
- nächste Wahl: 2029
Kommunalwahlen
- Wahlperiode: 5 Jahre
- letzte Wahl: 09.06.2024
- nächste Wahl: 2029
Landtagswahl
- Wahlperiode: 5 Jahre
- letzte Wahl: 01.09.2024
- nächste Wahl: 2029
Oberbürgermeisterwahl
- Wahlperiode: 7 Jahre
- letzte Wahl: 29.05.2022
- nächste Wahl: 2029
Landratswahl
- Wahlperiode: 7 Jahre
- nächste Wahl: 2029
Bundestagswahl
- Wahlperiode: 4 Jahre
- letzte Wahl: 24.09.2021
- nächste Wahl: 2025
Wahlbenachrichtigung, Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann in seinem Wahlbezirk sein Wahlrecht ausüben.
Spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen übersandt. Darauf befinden sich u. a. die Angaben zum Wahlraum sowie ein Briefwahlantrag.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Markt 3. Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass sollen zur Wahl unbedingt mitgebracht werden.
Ab wann und zu welchen Zeiten das Briefwahlbüro geöffnet ist, wird jeweils gesondert, insbesondere über die Presse, bekannt gegeben.
Wahlbezirke
Die Wahlbezirke in Delitzsch wurden am 7. April 2017 neu festgelegt. In den Ortsteilen hat sich lediglich die Nummerierung geändert: Wahlbezirke 9–16. In der Stadt Delitzsch wurden die bisherigen 12 Wahlbezirke in die Wahlbezirke Nr. 1–8 eingeteilt.
Die Bekanntmachung über die Neugliederung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Delitzsch Nr. 7/2017 vom 15. April 2017. Die Angabe der Wahlräume erfolgt nachrichtlich; verbindlich ist die Wahlraumangabe auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte postalisch erhält.
Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Eine Übermittlung erfolgt laut § 50 Abs. 5 und 6 BMG nicht, wenn die betroffene Person der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hat oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt.
Der Widerspruch ist zur Niederschrift bei der Stadt Delitzsch, Sachgebiet Meldebehörde, Schloßstraße 30 oder unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift einzulegen.