Inhaltsbereich
Bauleitplanung und Planungsoffenlegung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt Delitzsch vorzubereiten und zu leiten. Dies erfolgt, vereinfacht erklärt, in einem Zwei-Stufen-System:
Der Flächennutzungsplan (FNP) – Stufe 1
Im ersten Schritt erfolgt in der vorbereitenden Bauleitplanung die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für das gesamte Stadtgebiet im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000. Der FNP trifft grundlegende Aussagen über die planerischen Absichten und Vorstellungen der Stadt für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Er besitzt keine Außenwirkung und entfaltet lediglich eine Selbstbindung für die Verwaltung und die öffentlichen Planungsträger.
Auskünfte, Einsichtnahme und Auszüge zu den zeichnerischen Darstellungen des FNP erhalten Sie hier.
Ferner sind die Darstellungen des FNP sowie weitere raumbezogene Fachdaten im Raumplanungsinformationssystem (RAPIS) des Freistaates Sachsen dargestellt.
Die Bebauungspläne (B-Pläne) – Stufe 2
Im zweiten Schritt erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plänen) für einzelne Teilgebiete/Grundstücke des Stadtgebietes (Maßstab i. d. R. 1:500 bis 1:2.000). Die Bebauungspläne werden aus dem FNP entwickelt. Die in den B-Plänen verankerten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen regeln für alle verbindlich beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen (mögliche weitere Festsetzungen siehe: § 9 (1) BauGB).
Die rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB können über untenstehende Tabelle aufgerufen oder während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt der Stadt Delitzsch eingesehen werden. Eine geographische Verortung ermöglicht das Raumplanungsinformationssystem "RAPIS". Unter Eingabe der Adresse kann für einen beliebigen Standort geprüft werden, ob ein rechtskräftiger B-Plan oder eine Satzung nach §§ 34 und 35 BauGB vorhanden ist oder sich in Aufstellung befindet.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Delitzsch - Aktuelle Beschlüsse, Genehmigungen, Auslegungen
Bekanntmachung zur erteilten Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Sondergebiet - Am Wasserturm"
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch
Bekanntmachung zur erteilten Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ in der Fassung von April 2023 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Beschlussnummer 160/2023 als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (Fassung April 2023) sowie der Umweltbericht (Fassung Mai 2022) und der Vorhaben- und Erschließungsplan (Fassung April 2023) wurden in gleicher Stadtratssitzung durch den Stadtrat gebilligt.
Karte GeoSN (2023): Genordet, o. M., räuml. Geltungsbereiche des B-Plan (1 u. 2)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 48 gliedert sich in zwei Plangebiete. Das Plangebiet 1, bei dem es sich um den eigentlichen Vorhabenstandort rund um den Wasserturm handelt, umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Delitzsch, Flur 6: 446/6, 446/5, 446/4, 446/3, 446/2, 446/1, 54/3, 53/8, 53/7, 53/4, 54/2, 447/1 und 53/6 (teilweise). Das Plangebiet 2, auf dem ein Großteil des notwendigen naturräumlichen Ausgleichs erbracht werden wird, befindet sich in der Gemarkung Döbernitz, Flur 3, Flurstück 6/8).
Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 06.09.2023 wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Genehmigung erteilt (Aktenzeichen 2017-06106 und Registriernummer: 070/05/2023 des Landratsamtes Nordsachsen). Die Genehmigung konnte erfolgen, weil der Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dem BauGB sowie den auf Grund des BauGB erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die Satzung, ihre Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, Bauamt / Stadtplanung, Zimmer 3.14 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Montag / Mittwoch / Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich auf der Webseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;
Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Delitzsch, den 28.09.2023
Dr. Manfred Wilde
Oberbürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 50 "Nahversorgungszentrum Richard-Wagner-Straße""
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nahversorgungszentrum Richard- Wagner- Straße“ der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Mai 2023 mit Beschlussnummer 104/2023 den Bebauungsplan Nr. 50 „Nahversorgungszentrum Richard- Wagner- Straße“, in der Fassung von 05/2023 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Ferner wurde die dazugehörige Begründung durch den Stadtrat mit der Beschlussnummer 103/2023 gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 50 „Nahversorgungszentrum Richard- Wagner- Straße“ in Kraft. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 91/7, 91/8, 91/9, 91/10, 92/37, 92/38, 92/39, 92/40 und 92/41 der Gemarkung Delitzsch, Fl. 6.
Übersichtsgrafik b-Plan Nr. 50: o. M., räuml. Geltungsbereich: ---
Mit dem durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch am 25. Januar 2018 gefassten Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren, welches mit dieser Bekanntmachung nun den Abschluss findet, förmlich eingeleitet. Der mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig werdende Bebauungsplan schafft für den hinter dem Verfahren stehenden privaten Vorhabenträger die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung der Verkaufsfläche des am Standort Richard-Wagner-Straße befindlichen Lebensmitteldiscountmarktes. Die Entwicklungsabsichten des Vorhabenträgers umfassen darüber hinaus die Errichtung eines Fleischer-Fachgeschäftes, eines Bäckerpavillons, einer Apotheke und eines Lotto-Shops.
Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 3.14 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten einsehen und über diesbezügliche Inhalte Auskunft verlangen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.
Der Bebauungsplan samt Begründung und zusammenfassender Erklärung können gemäß § 10a BauGB zudem hier, auf der Webseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung, sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;
Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Delitzsch, den 26. Oktober 2023
gez. Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Rechtswirksamkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delitzsch
Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 den Feststellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delitzsch in der Fassung vom 28.06.2023 gefasst und die dazugehörige Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung vom 28.06.2023 gebilligt.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delitzsch wurde von der höheren Verwaltungsbehörde (Landratsamt Nordsachsen) mit Bescheid vom 12.03.2024 unter der Registriernummer 070/04/2024 und dem Aktenzeichen 2020-06155 ohne Auflagen genehmigt. Die Genehmigung war zu erteilen, weil Versagensgründe im Sinne des § 6 Abs. 2 BauGB nicht vorliegen. Der Flächennutzungsplan ist ordnungsgemäß zustande gekommen und er widerspricht weder dem Baugesetzbuch noch den auf Grund des Baugesetzbuches erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde ordnungsgemäß ausgefertigt und wird mit Datum der Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung/Stadtplanung auf Dauer während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
Der wirksame Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB werden ergänzend auf der Homepage der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de entsprechend § 6a Abs. 2 BauGB zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln des Abwägungsvorgangs sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Delitzsch, 11.04.2024
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Anlage 1 - FNP mit Verfahrensvermerken
Anlage 2.1 - Steckbriefe - OT - Delitzsch
Anlage 2.4 - Verwaltungsgrenzen
Anlage 2.13 - Flächige Denkmale
Anlage 2.14 - Kleingartenanlagen
Bekanntmachung - Amtsblatt vom 11.04.2024
Datenschutzrechtl. Informationen nach Art. 13 (1), (2) DSGVO
Bebauungsplan Nr. 46 - Bekanntmachung der erneuten, 4. öffentlichen Auslegung
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch
Erneute, 4. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
-----
Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße“ gebilligt und die erneute, 4. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Karte: GeoSN (2024); Kartenausschnitt Delitzsch, genordet, o. M.
Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Die Große Kreisstadt Delitzsch hat sich in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu den prosperierenden Oberzentren Halle/Saale (ca. 30 km westl. Richtung) und Leipzig (ca. 25 km südl. Richtung), zu einem beliebten Wohnstandort entwickelt. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum bzw. Wohnbauland kann gegenwärtig jedoch mangels verfügbaren Angebotes nicht mehr / nur bedingt bedient werden. Mit der Ansiedlung des Großforschungszentrums „Center for the Transformation of Chemistry“ (CTC) mit geplanten ca. 1.000 Beschäftigten ist ein weiterer Anstieg der Nachfrage nach qualitativem Wohnraum bzw. Wohnbauland zu erwarten.
Mithilfe des Bebauungsplanes Nr. 46 wird die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines modernen, innenstadtnahen Wohn-, Geschäfts- und Gewerbequartiers mit ergänzenden sozialen und kulturellen Nutzungen geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist planungsrechtlich notwendig, da ein Großteil der darin befindlichen Flurstücke gegenwärtig noch dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, wodurch sich die avisierten städtebaulichen Entwicklungen ohne diesen planerischen Eingriff nicht realisieren ließen.
Größe und Lage des Plangebietes 1:
Der Bebauungsplan Nr. 46 befindet sich im Bereich der ehemaligen Gärtnerei „Gottfried Ehrenberg“ zwischen Hallescher Straße und Kyhnaer Weg, im Westen der Großen Kreisstadt Delitzsch. Mit einer Fläche von ca. 96.425 m² umfasst der Bebauungsplan im Planteil 1 folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Delitzsch: 15/1, 15/3, 15/4, 15/5, 17/3, 17/4, 17/5, 17/8, 17/10, 17/11, 17/12, 17/13, 17/17, 17/18, 17/21, 17/22, 18/4, 18/5, 18/6, 158/15, 228/17, 306/17, Teilfläche aus 330/16 und Teilfläche aus 173/1. Im Unterschied zu den vorangegangenen Planungs- und Beteiligungsschritten hat sich die Fläche des Bebauungsplanes geringfügig verkleinert. Grund hierfür ist die Ausgliederung des im äußersten Nordwesten des Plangebietes befindlichen Flurstückes 18/3. Der private Eigentümer jenes Flurstückes war zuvor mit der Bitte um Ausgliederung seiner Fläche aus dem Bebauungsplangebiet an die Stadtverwaltung Delitzsch herangetreten.
Notwendigkeit der erneuten, vierten Auslegung des Bebauungsplanes:
Im Jahr 2021 erfolgte die letztmalige Trägerbeteiligung / Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 46. Da seitdem zahlreiche Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, die das Grundgerüst der Planung berühren, ist eine erneute Offenlage / Trägerbeteiligung notwendig. Die seit dem letzten Beteiligungsschritt vorgenommenen Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Planteil 1 auf 9,642 ha verkleinert, da eine Ausgliederung des Flurstückes 18/3 der Flur 1, Gemarkung Delitzsch, erfolgte.
- Die Breite der Verkehrsflächen sowie die Dimensionierung der Wendeanlagen wurden den erschließungstechnischen Erfordernissen angepasst. Die Hauptzufahrtsstraßen sind als Straßenverkehrsfläche mit einseitigem Gehweg jetzt 7,80 m breit. Die Stichstraßen sind als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Mischverkehrsfläche von 6,50 m Breite geplant. Die Größe der Wendeanlagen wurde in Abstimmung mit den Kreiswerken Delitzsch so dimensioniert, dass ein Befahren durch Müllfahrzeuge möglich ist.
- Die Verkehrsfläche des Rad-/Gehweges im westlichen Plangebiet verbreitert sich auf 3,20 m. Die unmittelbar angrenzende öffentliche Grünfläche ÖG 2 wird um diese 20 cm schmaler. Dies wird in der überarbeiteten Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung entsprechend berücksichtigt.
- Für das Allgemeine Wohngebiet WA III wird die offene Bauweise präzisiert. Es sind hier nur „Einzelhäuser“ zulässig.
- Für eine ausgeglichene Eingriffs-/ Ausgleichs- Bilanzierung wurde im Planteil 2 eine zusätzliche, externe Ausgleichsfläche aufgenommen.
Festsetzungen des Bebauungsplanes - Kurzfassung:
Der Bebauungsplan setzt in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung allgemeine Wohngebiete (vorwiegend zur wohnbaulichen Nutzung), ein urbanes Gebiet (vorwiegend zur Mischnutzung von Wohnbebauung, Einzelhandel, sonstigem Gewerbe und Handwerk), öffentliche und private Grünflächen sowie Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (etwa Verkehrsberuhigte Bereiche) fest. In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung werden Grundflächenzahlen (GRZ = 0,4) und Geschossflächenzahlen (GFZ = 0,8 bis 1,2), die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (II bis max. IV) sowie maximale Firsthöhen (FH = 6,20 m bis max. 12,40 m) der Gebäude festgesetzt. In Bezug auf die Bauweise werden offene und abweichende Bauweisen sowie in den zentralen und südwestlichen Bereichen des Bebauungsplanes die ausschließliche Zulässigkeit von Einzelhäusern festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Plangebiet durch Baugrenzen definiert. Durch die hohe Bandbreite der unterschiedlichen Festsetzungsparameter lassen sich im Plangebiet künftig unterschiedlichste Gebäudetypen und -formen wohnbaulicher und sonstiger Art entwickeln.
Naturräumlicher Ausgleich – Größe und Lage des Plangebietes 2:
Die im Bebauungsplan getroffenen grünordnerischen Festsetzungen (u. a. auf den öffentlichen und privaten Grünflächen) dienen dem Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft. Gemäß Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung sind die im Plangebiet umsetzbaren, grünordnerischen Maßnahmen aber nicht ausreichend, um insgesamt eine ausgeglichene Bilanz zu erhalten. Das Defizit ist daher auf einer externen Fläche auszugleichen. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Nordsachsen wird deshalb eine weitere private Grünfläche als PG 4 im Planteil 2 des Bebauungsplanes festgesetzt. Als PG 4 wird eine Teilfläche des Flurstückes 458, Flur 3 der Gemarkung Schenkenberg im LSG „Loberaue“ festgesetzt, die durch geeignete Maßnahmen aufgewertet werden soll. Die Fläche verfügt über eine Größe von etwa 5.310 m² und befindet sich in Privatbesitz.
Arten verfügbarer Umweltinformationen:
Vgl. Anlage 8
Öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:
Die erneute, 4. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße“ einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen und Fachgutachten erfolgt zu jedermanns Einsicht
vom 16.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024
zu den angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.
Die Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort Hinweise, Anregungen und Bedenken nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Schritte der erneuten, 4. Beteiligung nach § 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB werden zeitgleich durchgeführt.
Delitzsch, 26. April 2024
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Anlage 2 - Textteil zum Bebauungsplan
Anlage 3 - Hinweise zum Bebauungsplan
Anlage 7 - Eingriffs- Ausgleichsbilanz
Anlage 8 - Arten verfügbarer Umweltinformationen
Anlage 9 - Umweltrelevante Stellungnahmen
Anlage 10 - Zwischenabwägung eingegangener Stellungnahmen
Anlage 11 - Datenschutzrechtl. Informationen gem. DSGVO
Fachgutachten 1 - Grünordnerischer Fachbeitrag [Stand 10-2017]
Fachgutachten 2a - Ergänzung zur artenschutzrechtl. Prüfung [Stand 09-2020]
Fachgutachten 2b - Spezielle artenschutzrechtl. Prüfung [Stand 05-2018]
Fachgutachten 3 - Fachgutachterliche Bodenbewertung [Stand 01-2019]
Fachgutachten 4a - Geotechnischer Bericht I - Versickerungsfähigkeit [Stand 10-2017]
Fachgutachten 4b - Geotechnischer Bericht II - Gründungstechn. Angaben [Stand 10-2017]
Fachgutachten 5a - Schallimmissionsprognose [Stand 12-2019]
Fachgutachten 5b - Schalltechn. Untersuchung - Urbanes Gebiet [Stand 03-2018]
Fachgutachten 5c - Schalltechn. Untersuchung [Stand 07-2017]
Bebauungsplan Nr. 45 - Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) und 2 (2) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ der Großen Kreisstadt Delitzsch, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB
----
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch hat am 28.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC" in Delitzsch beschlossen.
Das Plangebiet ist seit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbestandort Fabrikstraße 2" 2004 bereits planungsrechtlich geregelt. Jedoch sind die entsprechenden Nutzungen seither brach gefallen. Die Stadt Delitzsch sieht für die vorliegenden Fläche eine Entwicklung als Forschungszentrum vor. Es bestehen bereits konkrete Pläne des CTC (Center for the Transformation of Chemistry), auf dem Gelände den Hauptsitz der Forschungseinrichtung zu errichten. Entstehen soll ein Campus als Forschungszentrum mit Labor- und Bürogebäuden, untergeordnete Handwerksbetrieb, Betrieb des Beherbergungsgewerbes und weiteren zugehörigen Nutzungen sowie Einrichtungen.
In der Sitzung am 26.06.2024 wurde ein Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes i. d. F. vom Juni 2024 gefasst und bestimmt, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB darüber zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
In diesem Rahmen möchten wir alle Akteure gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB über die o. g. Planung unterrichten und bitten, sich bis zum 09.08.2024 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes zu äußern.
Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird vom 26.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte postalisch an die Große Kreisstadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch oder an nachfolgende E-Mailadresse: bauleitplanung@delitzsch.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den genannten Kontaktdaten gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
----
Anlage 1 - Bebauungsplan - Teilbereich Nord
Anlage 2 - Legende zur Planzeichnung - Teilbereich Nord
Anlage 3 - Begründung und Umweltbericht mit Grünordnungsplanung - Teilbereich Nord
Anlage 3a - Grünordnungsplan - Teilbereich Nord
Anlage 3b - Grünordnungsplan - Bestandsplan - Teilbereich Nord
Anlage 3c - Grünordnungsplan - Bestandsplan mit Luftbild - Teilbereich Nord
Anlage 4 - Arten verfügbarer Umweltinformationen - Teilbereich Nord
Bebauungsplan Nr. 45 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC" - Teilbereich "Nord" im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
----
Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ – Teilbereich „Nord“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Karte: ALKIS-GeoSN (2024); Kartenausschnitt Delitzsch, genordet, o. M.,
räumlicher Geltungsbereich des Plangebietes, CTC Teilbereich Nord
Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Das Plangebiet ist seit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbestandort Fabrikstr. 2“ 2004 bereits planungsrechtlich geregelt. Jedoch sind die entsprechenden Nutzungen seither brach gefallen. Für die vorliegende Fläche ist eine Entwicklung als Forschungszentrum vorgesehen. Es bestehen bereits konkrete Pläne des CTC (Center for the Transformation of Chemistry), auf dem Gelände den Hauptsitz der Forschungseinrichtung zu errichten. Entstehen soll ein Campus mit Forschungszentrum und weiteren zugehörigen Nutzungen sowie Einrichtungen. Das Vorhaben fußt unter anderem auf dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (§ 17 Nr. 29). Somit besteht auf Grund der maßgeblichen Nutzungsänderung ein Planungserfordernis, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Aufgestellt wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB, der die wesentlichen Festlegungen zur Art und Intensität der Nutzung sowie zur angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange trifft.
Ziel und Aufgabe der Planung ist es, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen, der u. a. Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, dem Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen und Festsetzungen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen trifft. Dabei soll die Festsetzungsdichte insbesondere sowohl dem Grundsatz der planerischen Konfliktbewältigung als auch dem Grundsatz der planerischen Zurückhaltung folgen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen, unter Beachtung der im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Rahmenbedingungen, vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:
- Entwicklung einer anthropogen überformten Fläche/eines Altgewerbestandortes zu einem hochwertigen Forschungscampus,
- Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen für die Region,
- Gewährung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl in verkehrlicher als auch infrastruktureller Hinsicht,
- Berücksichtigung der ökologischen, umwelt-, natur- und artenschutzfachlichen Belange, zur Vorsorge gegenüber nicht erwünschten, negativen Auswirkungen und zur Absicherung der Umweltverträglichkeit des Projekts,
- Berücksichtigung und Einhaltung des Immissions- und Störfallschutzes,
- Integration des Gebietes in die Landschaft, durch eine ansprechende Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes.
Größe und Lage des Plangebietes (Nordteil):
Das ca. 21 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Nord) befindet sich südwestlich des Stadtkernes der Großen Kreisstadt Delitzsch, nördlich der Bundesstraße 184 sowie direkt anliegend an Gleisanlagen des Streckenabschnittes Halle (Saale) – Eilenburg. Im Norden wird das Areal durch die Richard-Wagner-Straße und im Osten durch die Fabrikstraße begrenzt.
Aktuell ist das Plangebiet (Nordteil) neben den brachgefallenen Nutzungen der dort vormals ansässigen Zuckerfabrik und des folgenden bis 2016 ansässigen Biomassekraftwerkes Delitzsch auch durch eine bis auf die Ständer/Fundamente abgebaute Freiflächensolaranlage im Ostteil geprägt. Zentral ragen das leerstehende Gebäude der Zuckerfabrik mit der südlich zur Bahnstrecke hin angrenzenden Kraftwerksruine inkl. hohem Schornstein, ehemalige Silos, Tanks und weitere Nebenanlagen, wie die ehemalige Eindickeranlage, z.T. hoch auf und sind damit weithin sichtbar.
Verkehrlich wird das Gebiet derzeit von Norden, über die Richard-Wagner-Straße erschlossen. Am westlichen Randbereich des Plangebietes verläuft der im Nordteil erst 2018 offengelegte Gertitzer Graben, welcher durch Grünstrukturen begleitet wird.
Nachfolgende Flurstücke befinden sich komplett oder teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45: 80/6; 80/7; 85/11; 85/15; 89/4; 303/4 (Gemarkung Delitzsch/Flur 6); 12/7; 17/4; 20/3; 20/5; 21/1; 22/2; 24/60;24/69; 26/1; 28/1; 28/3; 311/26; 336/28; 340/22; 350; 351; 354; 355; 356; 357 (Gemarkung Delitzsch/Flur 10); teilweise Flurstück 97/3 (Gemarkung Delitzsch/Flur 6); teilweise Flurstück 7/2 (Gemarkung Delitzsch/Flur 10).
Verfahren und Trennung des Geltungsbereiches in Bauabschnitte:
Das Bauleitplanverfahren wird im Normalverfahren mit frühzeitiger Beteiligung (§§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) und formaler Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung (§§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Dabei folgt die Festsetzungsdichte zum einen dem Grundsatz der planerischen Konfliktbewältigung, zum anderen werden die Festsetzungen im Sinne des Grundsatzes der planerischen Zurückhaltung auf das erforderliche Maß begrenzt, um ein möglichst flexibles Planungsinstrument für die Entwicklung des Forschungsstandortes zu erhalten.
- Aufstellungsbeschluss: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ Teilbereich "Nord" wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch in der öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 gefasst. Die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 20.07.2023 unter der Beschlussnummer 107/2023 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch sowie bereits am 05.07.2023 als Information auf der Website (www.delitzsch.de/bauleitplanung) der Stadt.
Trennung des Geltungsbereiches in Bauabschnitte: Im weiteren Vorgehen wurde gemeinsam mit den Stakeholdern des Bauleitplanverfahrens festgelegt, den Bebauungsplan in zwei Bauabschnitte aufzuteilen und die Geltungsbereiche entsprechend auf einen Teilbereich „Nord“ (zwischen Richard-Wagner-Straße im Norden und der Bahnstrecke Halle-Eilenburg im Süden) sowie einen Teilbereich „Süd“ (zwischen der Bahnstrecke Halle-Eilenburg im Norden und der Bundesstraße 184 im Süden) zu begrenzen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ bezieht sich ausschließlich auf den Teilbereich „Nord“. Weitere Verfahrensschritte für den Teilbereich „Süd“ werden nach Inkrafttreten des Bebauungsplans für den Teilbereich „Nord“ eingeleitet.
Festsetzungen des Bebauungsplanes - Kurzfassung:
Der Bebauungsplan setzt in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Forschung und Entwicklung“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Flächen zum Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie Straßenverkehrsflächen und Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (für die perspektivische Über- bzw. Unterführung der Bahnanlagen für den Fuß- und Radverkehr) fest. In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung werden Grundflächenzahlen (GRZ = 0,8) und die zulässige Höhe baulicher Anlagen (bis max. 28.5 m) der Gebäude festgesetzt. In Bezug auf die Bauweise werden abweichende Bauweisen festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Plangebiet durch Baugrenzen definiert. Die Bauleitplanung setzt hierfür den ordnenden Rahmen für die künftige Grundstücksnutzung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes um, eingebettet in ein gesamtplanerisches Konzept, zukunftsorientierte Nutzungsperspektiven für die Entwicklung eines Forschungszentrums aufzuzeigen und vorzubereiten.
Grünordnungsplan und grünordnerische Ziele:
Der begleitend zum Bebauungsplan zu erstellende Grünordnungsplan behandelt die landschaftsplanerischen Belange für das Plangebiet und ermittelt und bewertet die Eingriffe in Natur und Landschaft. Auf dieser Grundlage wird ein grünordnerisches Konzept zur landschaftsgerechten Grüngestaltung des Plangebietes und zum Ausgleich der Eingriffe entwickelt und vorgeschlagen.
Rechtsgrundlage der Grünordnungsplanung ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie ergänzend das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG).
In § 11 BNatSchG bzw. § 7 SächsNatSchG ist festgelegt, dass als die notwendige ökologische Grundlage eines Bebauungsplans ein Grünordnungsplan aufgestellt werden kann. Die Inhalte eines Grünordnungsplanes beziehen sich insbesondere auf die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Plangebiet sowie die Darlegung von Maßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Wesentliche Inhalte stellen dar:
- Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise
- Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung und -Bilanzierung
- Hinweise zum Bodenschutz und Vegetations-/Baumschutz
Für den Grünordnungsplan werden neben der Bestandserfassung und dem eigentlichen Grünordnungsplan in die Begründung integrierte, textliche Erläuterungen erstellt. Die wesentlichen Inhalte dieser Planungsbestandteile werden in Teil A (zeichnerische Festsetzungen) und Teil B (textliche Festsetzungen) des Bebauungsplans sowie in die dazugehörige Begründung integriert. Dies beinhaltet insbesondere die grünordnerischen Festsetzungen und die Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne der §§ 13 - 19 BNatSchG.
Arten verfügbarer Umweltinformationen:
Vgl. Anlage 4
Öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC" Teilbereich "Nord" einschließlich Begründung, Umweltbericht erfolgt zu jedermanns Einsicht
vom 26.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024
zu den angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.
Die Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf und zur Begründung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Schritte der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, 4 (1) BauGB und § 2 (2) BauGB werden nicht zeitgleich durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) und § 2 (2) BauGB erfolgt im Zeitraum vom 08.07.2024 bis 09.08.2024.
Delitzsch, 05.07.2024
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
-----
Anlage 1 - Bebauungsplan - Teilbereich Nord
Anlage 2 - Legende zur Planzeichnung - Teilbereich Nord
Anlage 3 - Begründung und Umweltbericht mit Grünordnungsplanung - Teilbereich Nord
Anlage 3a - Grünordnungsplan - Teilbereich Nord
Anlage 3b - Grünordnungsplan - Bestandsplan - Teilbereich Nord
Anlage 3c - Grünordnungsplan - Bestandsplan mit Luftbild - Teilbereich Nord
Anlage 4 - Arten verfügbarer Umweltinformationen - Teilbereich Nord
Anlage 5 - Datenschutzrechtliche Informationen gem. DSGVO
Bebauungsplan Nr. 34 - 2. Änderung - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGBm. §
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
---
Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung gebilligt und die frühzeitige der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Karte: Landesvermessungsamt Sachsen (06/2024); genordet, o. M., räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Planungsanlass, Planungsziel u. maßgebliche Änderungen zur Bestandsplanung:
Die etwa mittig liegende private Grünfläche auf den Flurstücken 62/1 und 63/1 soll als Wohnbaufläche entwickelt werden, um als Lückenschluss das Baugebiet zu verdichten. Der Planungsanlass geht auf einen hinter dem Verfahren stehenden Investor zurück, der zum derzeitigen Verfahrensstand nicht namentlich genannt werden möchte. Die Bebauung der Grundstücke ist, hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umgebung entsprechend geplant. Sämtliche planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden sich folglich an den Festsetzungen der westlichen umgebenden Baufelder orientieren. Im Gegensatz zur Bestandssituation entfällt die auf den Flurstücken 62/1 und 63/1 festgesetzte private Grünfläche zugunsten eines allgemeinen Wohngebietes. Das Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 72/74, 64/5, 64/4 und 72/75 wird neu geordnet. Die mit dem Planvorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt sollen durch Pflanzmaßnahmen innerhalb des Gebietes sowie durch den Erwerb von Ökopunkten ausgeglichen werden.
Im Zuge der 2. B-Plan-Änderung sollen einige Festsetzungen aus dem Jahr 1997 den aktuellen Gesetzgebungen und Gegebenheiten angepasst werden. So erfolgt eine Verschiebung der Baugrenzen im westlichen Plangebiet (Anpassung an die tatsächliche Ist- Situation), die jedoch keinen Einfluss auf die Größe der Bauflächen hat. Für die offene Bauweise wird es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Gebäudelänge geben. Auf die Festsetzung der Geschossigkeit wird bewusst verzichtet, die bauliche Höhe ist künftig durch eine festgesetzte Gebäudehöhe beschränkt. Die Festsetzungen zu den überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen wurden den zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst. Auf eine Festsetzung von Pflanzstandorten wird ebenfalls verzichtet, die Anzahl der vorzunehmenden Pflanzungen bleibt jedoch bestehen. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sollen in ihrer Gesamtheit ebenfalls eine Auflockerung erfahren: So soll auf eine Festsetzung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen, der Anlage von Außenantennen sowie zu Aufschüttungen und Abgrabungen verzichtet werden. Die Festsetzungen zu den Dachformen und -gestaltungen sowie zu den Einfriedungen werden aufgeweicht.
Größe und Lage des Plangebietes:
Der Bebauungsplan Nr. 34 - 2. Änderung befindet sich am nordöstlichen Stadtrand der Großen Kreisstadt Delitzsch und umfasst eine Fläche von ca. 66.386 m². Sein Geltungsbereich wird im Norden durch die Werbener Straße und im Osten durch die Lauesche Straße samt anliegender Wohnbebauung begrenzt. Im Westen schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Das Wohngebiet „Am Werbener Teich“ ist entsprechend des bestehenden Bebauungsplanes entwickelt. Alle im Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflächen sind bebaut.
Die nachfolgenden aufgeführten Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 34 - 2. Änderung: Gemarkung Delitzsch, Flur 15: Flurstück 56/1, 56/2, 57/2, 57/4, 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 62/1, 62/2, 63/1, 63/2, 64/1, 64/2, 64/3, 64/4, 65, 70/1, 72/1, 72/2, 72/4, 72/6, 72/9, 72/10, 72/11, 72/12, 72/13, 72/14, 72/15, 72/16, 72/17, 72/18, 72/19, 72/20, 72/21, 72/22, 72/23, 72/24, 72/25, 72/26, 72/27, 72/28, 72/29, 72/30, 72/31, 72/32, 72/33, 72/34, 72/35, 72,36, 72/37, 72/38, 72/39, 72/40, 72/45, 72/46, 72/47, 72/48, 72/49, 72/50, 72/51, 72/52, 72/53, 72/54, 72/55, 72/56, 72/56, 72/57, 72/58, 72/59, 72/60, 72/61, 72/62, 72/63, 72/64, 72/65, 72/66, 72/67, 72/68, 72/69, 72/70, 72/71, 72/72, 72/73, 72/74, 72/75, 72/81, 72/82, 72/83, 72/84, 72/85, 72/86, 72/87, 72/88, 72/89, 72/90, 72/92, 72/93, 72/94, 72/95, 72/104, 72/105, 72/106, 72/107, 72/108, 72/109, 72/110, 72/111, 128/57, 129,58, 178/57, 179/59, 180/59, 181/59, 182/71, 198/72, 199/71, 219, 220 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 25 und 54.
Die von der wesentlichen Planänderung betroffenen Flurstücke 62/1 und 63/1 (private Grünflächen) befinden sich im Eigentum eines privaten Investors.
Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und Arten verfügbarer Umweltinformationen:
Die u. a. durch die zusätzliche Versiegelung der privaten Grünfläche (Flurstücke 62/1 und 63/1) erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden in einer Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung des Büros Viresco, Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Claudia Neugebauer, vom Mai 2024 ermittelt. Die festgesetzten Pflanzungen von standortgerechten Laubbäumen und Sträuchern sowie die weitgehende naturnahe Gestaltung der nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen bilden dabei einen Teil der Maßnahmen. Weitere erforderlichen Maßnahmen, die nicht im Baugebiet umgesetzt werden können, werden durch externe Maßnahmen kompensiert. In der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung wurden 3,0070 Werteinheiten bezogen auf einen Hektar ermittelt. Geplant ist der Erwerb von 30.070 Ökopunkten, z. B. von einer im Kataster des Landkreises Nordsachsen eingetragenen Maßnahme. Konkrete Abstimmungen dazu finden gegenwärtig zwischen dem hinter dem Verfahren stehenden Investor und Veräußerern von Ökopunkten statt.
Arten verfügbarer Umweltinformationen vgl. Anlage 8
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht
vom 09.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024
zu den angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.
Die Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort Hinweise, Anregungen und Bedenken nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Schritte der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, 4 (1) BauGB und § 2 (2) BauGB werden gem. i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.
Delitzsch, 22. Juli 2024
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
----
Anlage 2 - Textliche Festsetzungen
Anlage 5 - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Anlage 6 - Kartierungen - Zauneidechse
Anlage 7 - Artenschutzgutachten
Anlage 8 - Arten verfügbarer Umweltinformationen
Anlage 9 - Datenschutzrechtl. Informationen gem. DSGVO