Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt
Die Stadt Delitzsch schreibt ihren Flächennutzungsplan (FNP) fort. Dieser trifft grundlegende Aussagen über die planerischen Absichten und Vorstellungen der Stadt für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes.
Die Delitzscher Stadträte und Stadträtinnen haben in ihrer Sitzung am 24. November 2022 den FNP-Entwurf gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Wesentliche Anpassungen haben sich u. a. aufgrund des gestiegenen Wohnraumbedarfs ergeben sowie wegen des geplanten Großforschungszentrums.
Das ist ein Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein wichtiges Instrument der Bauleitplanung einer Stadt.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt Delitzsch vorzubereiten und zu leiten. Dies erfolgt in einem Zwei-Stufen-System:
Im ersten Schritt wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 aufgestellt. Im zweiten Schritt erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plänen) für einzelne Teilgebiete/Grundstücke des Stadtgebietes im Maßstab 1:500 bis 1:2.000.
Der FNP trifft grundlegende Aussagen über die planerischen Absichten und Vorstellungen der Stadt für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Er besitzt keine Außenwirkung und entfaltet nur eine Selbstbindung für die Verwaltung und die öffentlichen Planungsträger.
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Delitzsch wurde 2004 genehmigt. Aufgrund der Neuausrichtung der städtebaulichen Ziele und der erforderlichen Steuerung der Entwicklung soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet Delitzsch mit einer Gesamtfläche von 8.592 Hektar gemäß § 1 Abs. 3 BauGB fortgeschrieben werden.
Neue Bürgermeisterin gewählt
Delitzsch hat ab 1. Januar 2023 eine neue Bürgermeisterin. Gewählt haben Patricia Groth die Delitzscher Stadträte und Stadträtinnen mehrheitlich in einer öffentlichen Sitzung am 24. November 2022.
Patricia Groth (geb. 1980) ist seit 2019 Amtsleiterin im Ordnungsamt und stellvertretende Dezernentin (Dezernat Ordnung und Kommunales) beim Landkreis Nordsachsen. Sie hat einen Abschluss als Volljuristin (Zweites juristisches Staatsexamen).
Zum formellen Verfahren
Am 31. Dezember 2022 endet die siebenjährige Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers Thorsten Schöne. Er hat zwei Amtszeiten absolviert und sich nicht erneut beworben. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Stelle des/der Beigeordneten wieder zu besetzen.
Zum Ausschreibungsende lagen sieben Bewerbungen vor. Der Ältestenrat und der Oberbürgermeister haben diese gesichtet und sich in der Vorauswahl für vier Bewerber/innen entschieden, die die in der Ausschreibung benannten Voraussetzungen erfüllen und die Möglichkeit erhalten haben, sich in den Fraktionen und dem Stadtrat vorzustellen.
Die Bewerber/innen haben sich in der Stadtratssitzung den Stadträten persönlich vorgestellt und sich zur Wahl gestellt.
Verwendung von Mitteln aus dem Pauschalengesetz
Im Oktober 2021 hatte der Stadtrat die Verwendung von Mitteln aus dem Pauschalengesetz (Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2021) beschlossen. Damals hatte die Verwaltung drei Maßnahmen vorgesehen:
- Anschaffung von E-Bikes und Schutzkleidung (16.000 Euro)
- Schaffung eines Auszubildenden-Büros (9.000 Euro)
- Stallreparaturen im Tiergarten.
Da die Stallreparaturen in das Jahr 2023 verschoben werden können, werden die freigelenkten Mittel nunmehr für die dringend erforderliche Sanierung der Regen- und Schmutzwasserleitungen auf dem Feuerwehrgelände am Schäfergraben vorgesehen. Sie kostet 45.000 Euro und ist gerade in der Endphase der Umsetzung. Damit sollen die Überflutungen im Feuerwehrgebäude am Schäfergraben künftig vermieden werden.
Der Aufhebung des im letzten Jahr gefassten Beschlusses und der neuen Mittelverwendung haben Stadträtinnen und -räte in der öffentlichen Sitzung am 24. November 2022 zugestimmt.
Anpassung der Friedhofsgebührensatzung
Aufgrund der der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie und der ursprünglich für Jahresende 2022 auslaufenden Übergangsfrist hat die Stadtverwaltung die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Delitzsch für drei Gebührentatbestände vorgenommen.
- die Gebühren für die "Urnengemeinschaftsanlage
- "Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung" sowie
- die dazugehörigen Nebenleistungen Gebühren für Grabaushub bei der Beisetzung von Urnen
Der Satzungsänderung haben die Stadträte in der öffentlichen Sitzung am 24. November 2024 zugestimmt. Die Änderung gilt ab 1. Januar 2023.
Neue Satzungen für Wochen- und Spezialmärkte
Gab es bisher nur eine Marktsatzung (2007 letztmalig geändert), wurden nunmehr für Delitzsch eine Marktsatzung und eine Marktgebührensatzung erlassen. Die beiden entsprechenden haben die Stadträtinnen und -räte am 24. November 2022 gefasst.
In der neuen Marktsatzung sind nun auch die sogenannten Spezialmärkte eingeschlossen, also etwa der Frühlings- und Genussmarkt und die Abendmärkte. Für Stände, an denen Speisen und Getränke verkauft werden, fallen nun bis zu 350 Euro Standgebühr an.
Die Satzungen gelten ab 1. Januar 2023.
Satzungsbeschluss für B-Plan Sondergebiet „Delitzsch Nord“ 1. Änderung
In seiner öffentlichen Sitzung am 24. November 2022 hat der Delitzscher Stadtrat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Delitzsch-Nord“ 1. Änderung gefasst.
Der B-Plan Nr. 10 wurde geändert, um die Errichtung einer solarthermischen Anlage für die Einbindung in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Delitzsch GmbH zu ermöglichen.
Mit dem Stadtratsbeschluss ist das Planverfahren nahezu abgeschlossen. Formell ist es mit der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Nordsachsen, und mit der amtlichen öffentlichen Bekanntmachung und beendet, durch die der Plan Rechtskraft erlangt.