Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plan war 2017 beschlossen worden. Damals sahen die Planungen noch vor, den komplett sanierten Wasserturm einschließlich Anbauten als Hotel/Boardinghaus einzurichten. Weiterhin sollten perspektivisch Flächen für Fremdenverkehrsleistungen einschließlich Stellplätzen, Verkehrs- und Grünflächen entlang der Leipziger Straße entstehen.
Infolge der Coronapandemie, der Ansiedlungsanfragen von Unternehmen und von erforderlichen Stellplätzen für das Bauvorhaben „Walzenmühle“ sind auf Grund vorhabenbezogener Änderungen im Geltungsbereich des B-Planes planungsrechtliche Anpassungen notwendig.
Unter anderem muss die Festsetzung der Baugebietseinstufung auf die sich ändernden Vorhaben angepasst werden. Die vom Vorhabenträger entlang der Leipziger Straße vorgesehenen Bebauung ist mit der Zielausweisung eines sonstigen Sondergebietes für Beherbergung nicht mehr realisierbar.
Der Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben in Form von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden durch Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes hat der Stadtrat entsprochen. Einzig der Bereich um den Wasserturm soll als sonstiges Sondergebiet für Beherbergung weiter geplant werden.
Die Planunterlagen müssen nach ihrer Anpassung erneut ausgelegt werden und zudem muss die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Nordsachsen, der Neuausrichtung zustimmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die B-Plan-Anpassung keine Auswirkungen auf die benachbarten Kleingartenanlagen hat.