Elternbeitragszahlung für den Drei-Monats-Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Mai 2020
1. Kinder, für die keine Notbetreuung beantragt und gestattet wurde
- Zahlung eines Monatsbeitrages für den Zeitraum 1. bis 17.3. sowie 18. bis 31.5.2020
- Da bereits im März der Beitrag gezahlt wurde, erfolgt die nächste Zahlung im Monat Juni 2020
2. Kinder, für die ab dem 1.5.2020 eine Notbetreuung gestattet wurde oder die einen Vertrag in der Kindertagespflege sowie in der 4. Klasse im Hort haben
- Zahlung von eineinhalb Monatsbeiträgen für den Zeitraum 1. bis 17.3. sowie 4. bzw. 6. bis 31.5.2020
- Da bereits im März und im Mai jeweils ein Beitrag gezahlt wurde, erfolgt i.d.R. mit der nächsten Zahlung im Monat Juni 2020 die Verrechnung eines halben Monatsbeitrages.
- Achtung! Wurde für Mai noch kein Beitrag gezahlt, wird im Juni ein halber Monatsbeitrag nacherhoben.
- Für die Kindertagespflege ab 4. Mai 2020 und die Hortbetreuung in Klasse 4 ab 6. Mai 2020 kommt es dagegen auf eine tatsächliche Inanspruchnahme nicht an, da es sich hier um Regelangebote handelt, wenngleich diese eingeschränkt sind und unter veränderten Bedingungen durchgeführt werden. Im Regelbetrieb sind Elternbeiträge unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme zu zahlen, auch wenn die Kinder - etwa wegen Urlaubs oder Krankheit - nicht betreut wurden.
3. Kinder, für die bereits bis zum 30.4.2020 eine Notbetreuung gestattet wurde
- Zahlung von zwei Monatsbeiträgen für den Zeitraum 1. bis 17.3. sowie 18.4. bis 31.5.2020
- Da bereits im März und im Mai jeweils ein Beitrag gezahlt wurde, erfolgt im Juni die nächste reguläre Zahlung