Im Konkreten erfolgen folgende Änderungen:
• Krippenbetreuung monatlich für bis zu 9 h: 230,00 Euro
• Kindergartenbetreuung monatlich für bis zu 9 h: 144,00 Euro,
• Hortbetreuung monatlich bis zu 6 h: 84,00 Euro.
Hintergrund der Anpassungen ist die Forderung des Freistaates Sachsen, der neben den Anteilen des Landes und der Kommunen an den Kosten der Kinderbetreuung auch den Beitrag der Eltern mit 15 bis 23 Prozent der gemeindedurchschnittlichen Personal- und Sachkosten für einen Krippenplatz und 15 bis 30 Prozent für einen Kindergartengartenplatz vorsieht.
Die Satzung wird im Amtsblatt vom 19. Dezember 2024 bekanntgemacht.