Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, ist dieser auf den neuen Betrag anzupassen oder zum Jahresende zu löschen. Beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt zu den im neuen Grundsteuerbescheid 2025 ausgewiesenen Fälligkeiten.
Ab dem Jahr 2025 besteht für Nutzer bzw. Pächter von Gebäuden auf fremden Grund und Boden (z. B. Gartenlauben, Garagen) keine Grundsteuerpflicht mehr. Diese endet kraft Gesetzes automatisch zum 31. Dezember 2024. Hierfür werden keine separaten Aufhebungsbescheide versandt. Bitte prüfen Sie auch hier Ihre Daueraufträge und stornieren Sie diese gegebenenfall