1. Impfen im Bürgerhaus
Das Landratsamt (LRA) Nordsachsen hatte dankenswerterweise im März die Stadtverwaltung (SV) informiert, dass im April und Mai insgesamt vier Impftermine (plus jeweils ein Nachimpfungstermin) im Bürgerhaus der Stadt Delitzsch für Angehörige der Priorisierungsruppen (Prio) 1 und 2 durchgeführt werden können. Das heißt - vorrangig Über-80-Jährige und Über-70-Jährige sowie Personen mit einer entsprechenden medizinischen Indikation können geimpft werden. Der letzte der Erstimpftermine ist am 28. Mai, die letzte Nachimpfung am 18. Juni.
Prio 1 war von der SV per Post angeschrieben worden, Prio 2 wurde per Amtsblatt und Presse aufgerufen, sich zu melden.
Alle Termine sind seit langem AUSGEBUCHT. Falls eine Lücke durch Rücktritt entsteht, darf diese nur durch Angehörige der Prio 1 oder 2 aufgefüllt werden und dafür gibt es eine Nachrückliste.
2. Impfen im Bahnwerk
Vor kurzem erfolgte dann wiederum durch das LRA die Information, dass kurzfristig in Delitzsch Angehörige der Prio 3 - vorrangig betriebsrelevante Angehörige von Unternehmen der kritischen Infrastruktur (!) - geimpft werden können.
Dafür gibt es eine begrenzte Platzzahl für Firmen, da natürlich im ganzen Landkreis noch viele KritiS-Unternehmen, in denen Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten, Interesse an einer Impfung haben.
Die Impfung in Delitzsch wird im Saal des Bahnwerkes stattfinden und erfolgt nur nach Anmeldung. Die Ansprache der Unternehmen erfolgt durch das Referat Wirtschaftsförderung der SV.
Wir bitten Sie, nicht im Rathaus anzurufen, um möglicherweise einen Impftermin ergattern zu können. Bitte beachten Sie Punkt 3.
3. Impfen für Prio 3
Angehörige der Prio 3, die nicht über ihren Arbeitgeber geimpft werden können, wenden sich bitte an ihren Hausarzt/ihre Hausärztin bzw. an die Impfzentren in Sachsen.
4. Bitte an die Hauspraxen
Wir bitten dringend darum, dass Hausärzte und Hausärztinnen bzw. deren medizinisches Personal nicht auf das Bürgerhaus oder die SV als Ansprechpartner für das Impfen verweisen.
Die Organisation des Impfens obliegt dem Freistaat bzw. dem von ihm beauftragten DRK-Landesverband. Dankenswerterweise hat das LRA Nordsachsen auf die Bitten aus den Kommunen und Gemeinden reagiert und einige Impfmöglichkeiten vor Ort geschaffen. Es war jedoch klar, dass das Ausnahmen bleiben. Insofern greifen dann künftig ausschließlich die Impfzentren und die Hauspraxen.
Wir hoffen - trotz aller Geduldsproben, auf die Sie derzeit gestellt werden - auf Ihr Verständnis.