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Bitte Unkraut und Wildwuchs entfernen

Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht an Grundstücken

Insbesondere Hecken und Sträucher wachsen im Laufe des Jahres stark und müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dies ist unbedingt erforderlich, wenn seitlich wuchernde Pflanzen und überhängende Zweige an Geh- und Radwegen zu Fuß Gehende und andere Verkehrsteilnehmende behindern oder sogar gefährden. 

Meldung vom 24.07.2024
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