1. Beschlüsse
Feuerwehrentschädigungssatzung
Auf Initiative des Feuerwehrausschusses wurde die Feuerwehrentschädigungs-satzung angepasst und damit 20.000 Euro mehr pro Jahr für diesen Zweck im städtischen Haushalt aufgewendet. Das haben die Delitzscher Stadträte am 27. Mai 2021 beschlossen.
Neu sind u. a.
- die Entschädigung der Ortswehrleitung unabhängig von der Mitgliederzahl der Ortswehr
- die Aufnahme verschiedener Funktionen in der Kinder- und Jugendarbeit der Feuerwehren als entschädigungsrelevant, z. B. Kinderfeuerwehrwart
- dass eine Doppelfunktion einer Person künftig nicht mehr zur Kürzung der Aufwandsentschädigungen führt.
Änderung der Anlage zur Kindertagespflege-Richtlinie
55 Kinder werden in Delitzsch von zwölf Tagesmüttern betreut. Diese zwölf Personen erhalten für ihre Arbeit von der Stadt Delitzsch u. a. eine Förderungs-leistung, die sich nach dem TvöD bemisst. Wenn dieser angepasst wird, wird auch die Förderungsleistung angepasst, die als Anlage mit der Richtlinie der Stadt Delitzsch für die Kindertagespflege vom Stadtrat beschlossen wurde. Insofern musste die Änderung der Förderungsleistung nun erneut durch den Stadtrat beschlossen werden. Die Räte haben der Vorlage zugestimmt.
Neufassung des Vertrages über die Organisation und Durchführung des alljährlichen Stadtfestes in Delitzsch
Änderungen im Stadtfestvertrag waren u. a. wegen der Neuordnung von Veranstaltungsplätzen nötig. Aufgrund der Wallgrabensanierung und des Wohnneubaus der WGD in der Karlsstraße ist die Nutzung dieser Plätze nicht mehr möglich. Außerdem ist die Peter & Paul Veranstaltungs GmbH künftig für die Sachausstattung des historischen Feldlagers auf den Schlosswiesen verantwortlich. Bisher hatte dafür die GmbH jährlich 5.000 Euro an die Stadt Delitzsch gezahlt. Neu sind auch Regelungen zu höherer Gewalt, etwa bei einer Pandemie.
Kündigung des Betriebsführungsvertrags zwischen den Stadtwerken und der Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch
Bisher erledigt die Stadtwerke Delitzsch mbH die kaufmännische Betriebsfüh-rung für die Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch. Im Rahmen der Bestre-bungen zur Kostenminimierungen im SGD-Betrieb wurde der entsprechende Betriebsführungsvertrag gekündigt und die Abrechnungsprozesse der SGD erfolgen künftig in Eigenregie. Unterstützung wird die SGD dabei von der Stadtverwaltung selbst erhalten.
Die Maßnahme, mit der Kosten im höheren fünfstelligen Bereich gespart werden können, könnte bereits im nächsten Jahr greifen. Die Kündigung des Vertrags greift mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Die Stadträte haben dem Beschlussvorschlag zugestimmt.
2. Informationen der Verwaltung
Erweiterung des Stadtumbaugebietes Delitzsch-Ost
Die Erleichterung in der Stadtverwaltung Delitzsch und bei den Räten ist groß, denn die Sächsische Aufbaubank hat im Mai 2021 der Gebietserweiterung des Fördergebietes „Delitzsch-Ost“ jetzt auch Schwarz auf Weiß zugestimmt. Darüber informierte der Oberbürgermeister in der Stadtratssitzung am 27. Mai 2021.
Bisher war das Fördergebiet im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung/Wachstum und nachhaltige Erneuerung 13 Hektar groß. Im Fokus der stadtplanerischen Interessen stehen in diesem Quartier die noch vorzunehmende Sanierung bzw. der Neubau der Artur-Becker-Oberschule mit Turnhalle sowie die Sanierung des umfassenden Wegenetzes des großen städtischen Friedhofes und der Friedrich-Ebert-Straße.
Durch die Erweiterung um rund 29 Hektar umfasst das nun rund 42 Hektar große Fördergebiet damit auch das Quartier zwischen Elberitzstraße und Wiesenstraße. Neben der dort geplanten Badertüchtigung und -erweiterung bedürfen die Straßen inklusive der Abwasseranlagen in diesem südöstlichen Stadtviertel einer Sanierung.