Ausschreibung Nr. 04/2022
- Objekt: Bürgerhaus in Delitzsch, Securiusstraße 34, 04509 Delitzsch
- Lage: zentral im Stadtgebiet, mit Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr in unmittelbarer Nähe zum Stadtpark
- Eigentümerin: Stadt Delitzsch
- Baujahr: 1998
Ausstattung/Inventar
- vollausgestattete Küche, seit März 2020 außer Betrieb
- Gaststätte mit 65 Plätzen, seit März 2020 keine gastronomische Nutzung.
- 2 Konferenz-/ Vereinsräume mit insgesamt 50 Plätzen
- Bar im Erdgeschoss
- ausgestatteter Saal mit Bühne und Galerie mit maximal 250 Plätzen, inkl. behindertengerechte Zugänge (Aufzug vorhanden)
- 2 automatisierte Kegelbahnen
- Biergarten mit ca. 40 Plätzen
- ca. 70 öffentliche Parkplätze am Haus
Konditionen für einen Pachtvertrag
Vertragsbeginn ist Verhandlungssache.
Die jährliche Pacht sowie Laufzeit des Vertrages oder ein Kaufpreis im Falle eines beabsichtigten Erwerbs sind Verhandlungssache (nutzungsabhängige jährliche Betriebskosten ca. 50 T€).
Besonderheiten bei Abschluss eines Pachtvertrages
Das Haus muss für öffentlichen Veranstaltungen sowie das Vereinsleben der Stadt Delitzsch verfügbar sein.
Die Bewirtschaftung des Gesamtobjektes obliegt dem Betreiber.
Weitere Auskünfte und Terminabsprachen für Hausbesichtigungen bitte über das Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 3.10, Tel.: 034202 67-134.
Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (ggf. Referenzen) richten Sie bitte bis zum 30.09.2022 an die Große Kreisstadt Delitzsch, Oberbürgermeister, Markt 3, 04509 Delitzsch in einem geschlossenen und mit Ausschreibung Nr. 04/2022 „Pacht/Kauf Bürgerhaus Delitzsch“ gekennzeichneten Umschlag.
Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Verpachtung erfolgt auf der Grundlage des Pachtpreisgebotes unter Berücksichtigung des vorgelegten Konzeptes zur Betreibung/Bewirtschaftung des Bürgerhauses.
Über einen möglichen Verkauf entscheidet der Stadtrat vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Stadt Delitzsch ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Es handelt sich nicht um ein förmliches Bieterverfahren! Aus dieser Aufforderung können keinerlei Ansprüche der Bewerber, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, abgeleitet werden.
Aufwendungen der Bewerber werden nicht erstattet.
Dr. Manfred Wilde
Oberbürgermeister