Durch den Konzessionär/ die Konzessionärin sind eigenverantwortlich an der im Foyer vorgesehenen Stelle Automaten betriebsfertig aufzustellen und zu betreiben. Der Aufstellbereich umfasst drei Automaten (Gesamtaufstellfläche: ca. 2,50 m breit x ca. 0,90 m tief):
- Kaltgetränke (Wasser, Limo, Cola u.ä.)
- Heißgetränke (Kakao, Kaffee u.ä.)
- Snacks (Kekse, Süßigkeiten, Riegel u.ä.) sowie Alternativen für gesundheitsbewusste Gäste
Für diesen Bereich ist die Anschlussmöglichkeit für Wasser und Strom mit eigener Verbrauchsabrechnung vorgesehen.
Die Automaten sind ganzjährig während der Badöffnungszeiten für die Befüllung und die Nutzerinnen und Nutzer zugänglich. Während der Sommersaison ist zusätzlich die Betreibung eines Imbisses/ Kiosk im Außenbereich geplant.
Alle anwendbaren DIN- und EN-Vorgaben, die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Unfallverhütungsvorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung in den zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien, Montage- und Einbauvorschriften der Herstellfirma sind verbindlich einzuhalten.
Darüber hinaus gelten alle einschlägigen und hier nicht gesondert genannten Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die sich auf das vorgesehene Material und dessen Verarbeitung beziehen.
Der Bewerbung ist ein Kurzkonzept mit folgenden Schwerpunkten beizufügen:
- Benennung der eingesetzten Automaten mit Abmaßen und Anschlusserfordernissen (gern mit Bildmaterial)
- Beschreibung des Verkaufssortimentes mit Preisen
- Aussagen zu Bezahlmöglichkeiten
- Maßnahmen zur Vermeidung von Müll sowie Einsatz von Mehrweg-Produkten
- Verhandlungsvorschlag für den Pachtzins, eine umsatzorientierte Pacht ist denkbar (verbrauchsabhängig sind die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie eine Müllpauschale zu zahlen)
- Wartungs- und Serviceleistungen vor Ort, Reaktionszeit bei Störungen
Die Betreuung der Automaten einschließlich der Störungsbeseitigung obliegt dem Konzessionär/ der Konzessionärin. Die lebensmittelrechtlichen, insbesondere hygienischen und kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Die Einnahmen aus dem Automatenverkauf fließen dem jeweiligen aufstellenden Unternehmen zu.
Lagerräume im Gebäude können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der Bewerbung sind Nachweise über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Gewerbeerlaubnis beizufügen. Die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise sind vom Betreibenden vorzulegen.
Alle während des Verfahrens übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.12.2024 an:
Stadtverwaltung Delitzsch
Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt
Markt 3
04509 Delitzsch
Für Rückfragen sowie für die Vereinbarung von Besichtigungsterminen wenden Sie sich an den Amtsleiter, Herrn Genzel (Telefon: 034202 67202), oder den Badleiter, Herrn Noll (Telefon: 034202 67238).
Die Stadtverwaltung Delitzsch wird im Jahr 2025 das vollständig sanierte und durch ein Hallenbad erweiterte Elberitzbad in Innenstadtnähe eröffnen. Für die schwimmbegeisterten Gäste wird während der Wintersaison vom September bis Mai eine Schwimmhalle mit fünf 25 m-Bahnen zu Verfügung stehen. Für die Sommersaison von Mai bis September steht eine großzügige Außenanlage mit
- einem Schwimmbecken (25 m – und 50 m – Bahnen und Sprungturm)
- einem Nichtschwimmbecken mit Wasserattraktionen (Breitrutsche, Fontaine)
- einem Planschbecken für die Kleinsten
bereit. Darüber hinaus stehen für die Besucherinnen und Besucher eine Liegewiese mit großgewachsenen Bestandsbäumen, ein neu errichteter Kinderspielplatz sowie ein Beach-Volleyball-Platz zur Verfügung. Vor dem Umbau (bis 2019) wurde das Freibad pro Saison von 25.000 bis 35.000 Gästen aus der Region besucht.