Einerseits liegt das an den jeweils zu geringen Flächengrößen bzw. -reserven innerhalb der B-Pläne, die Ansiedlungen über fünf Hektar nicht zulassen, andererseits an den konkreten Festsetzungsparametern, wie ungünstiger Zuschnitte einzelner Flächen mit bestimmten Nutzungsarten, Begrenzungen durch geringe Geschoss- und Grundflächenzahlen sowie Begrenzungen durch die jeweiligen überbaubaren Grundstücksflächen.
Mit der am 28. Juni 2023 durch den Delitzscher Stadtrat beschlossenen Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 45 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines großräumigen Flächenareals, das eine Ansiedlung des CTC sowie weiterer Unternehmen möglich macht, geschaffen werden.
In seiner Gesamtheit umfasst der Geltungsbereich des neuen B-Planes eine Fläche von circa 72 Hektar. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wird er große zusammenhängende gewerbliche Bauflächen vorzugsweise als Industriegebiete südlich der Bahntrasse Halle-Eilenburg und ein Sondergebiet für Forschung und Entwicklung sowie öffentliche Grünflächen als Ausgleich für in Anspruch nehmenden Flächen festsetzen.