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Winterdienst
Das Amt für Stadtgrün und Stadtreinigung (ASS) der Stadtverwaltung ist mit dem Winterdienst in der Stadt Delitzsch und den Ortsteilen beauftragt.
25 Mitarbeiter sind für die hier genannten Aufgaben eingeteilt. Hinzu kommen vier Mitarbeiter, die sich um die Friedhöfe kümmern, ein Mitarbeiter besetzt die Werkstatt und ein Mitarbeiter sorgt für die Entleerung der Papierkörbe.
Grundsätzliches
An verkehrswichtigen und an gefährlichen Stellen in geschlossenen Ortschaften muss geräumt und gestreut werden.
Mit Beginn des Berufsverkehrs circa 7 bis 8 Uhr sollen die Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen weitestgehend für die Allgemeinheit benutzbar sein. Die Sicherungspflicht ist auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr beschränkt.
Im Allgemeinen sind die Beschäftigten des ASS ab 4 Uhr und ebenfalls abends im Einsatz, sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Bevorratung mit Streumittel
Im November 2024 sind folgende Streugutmengen eingelagert:
- 120 t Streusalz
- 50 t Streusplitt
- 20.000 l Salzlaug
Aufteilung in Routen
Zur Absicherung der Vorgaben wurden das Stadtgebiet und die Ortsteile in zehn Routen für Fahrzeuge und sieben Touren zur manuellen Räumung aufgeteilt.
Prioritätenliste
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen haben absolute Priorität und werden von vier großen Fahrzeugen (ein Unimog, ein MAN, zwei Mitsubishi) geräumt und abgestreut. Parallel dazu sind drei Multicar, zwei Traktoren und ein Multimobil im Einsatz, die zum Großteil Wege und Nebenstraßen freiräumen.
Die Objekte für die manuelle Räumung von Gehwegen, Bushaltestellen und Treppen wurden unter Berücksichtigung der Anliegerpflichten präzisiert.
Eine komplette Überarbeitung erfolgte bei den Bushaltestellen. Durch den behindertengerechten Ausbau der Haltestellen wird der Aufwand für das Räumen und Streuen erheblich erhöht.
Eine Aufnahme zusätzlicher Objekte, ist nur beschränkt möglich, weil das zur Verfügung stehende Personal und die Technik an der Leistungsgrenze sind.
Räum- und Streupflicht von Anliegern
- 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sofort nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte.
- Gehwege und kombinierte Rad-/Gehwege sind komplett zu beräumen und abzustumpfen, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Metern.
- Schnee soll in den Vorgärten bzw. an der Gehwegkante zur Fahrbahn abgelagert werden
- Schneewälle sind im Abstand von mindestens 5 Metern in einer Schaufelbreite zur Sicherung des Tauwasserablaufes zu unterbrechen.
- An Fußgängerüberwegen und zur Sicherung von Dienstleistungen und der Versorgung sind in Breite der Überwege bzw. der Hauseingänge in den Schneewällen ausreichend breite Zwischenräume zu schaffen.
- Abstumpfen nicht mit chemischen Mitteln, sondern mit Sand und Splitt. Diese Abstumpfmittel müssen später vom Eigentümer entsorgt werden.
Die Straßenreinigungssatzung informiert über weitere Einzelheiten zu den Anliegerpflichten.
Ansprechpartner/in
Herr Andreas Mehnert | |
stellvertetender Leiter des Amtes für Stadtgrün und StadtreinigungAmt für Stadtgrün und Stadtreinigung Sachsenstraße 1 04509 Delitzsch Telefon: 034202 65-620 Telefax: 034202 65-791 E-Mail: andreas.mehnert@delitzsch.de |