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Sozial- und Familienpass
Anspruchsberechtigt
Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Delitzsch, die
- laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, und deren Kinder;
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (ALG II) erhalten, und deren kindergeldberechtigte Kinder;
- Empfänger von Grundsicherung im Alter sind und bei Erwerbsminderung (SGB).
Vorteile
Die folgenden Einrichtungen können kostenfrei vom Inhaber des Sozialpasses besucht werden:
- Tiergarten Delitzsch - 6 x pro Jahr
- Freibad Delitzsch - 6 x pro Jahr
- Museum Barockschloss Delitzsch - 3 x pro Jahr
Gültigkeit
Alle Pässe sind ab dem Tag der Ausstellung bzw. ab dem eingetragenen Nutzungsbeginn für ein Jahr gültig.
Anspruchsberechtigt
- Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in der häuslichen Gemeinschaft leben.
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind mit 50 v. H. Erwerbsminderung (50 % Grad der Behinderung) in häuslicher Gemeinschaft leben.
Vorteile
Die folgenden Einrichtungen können kostenfrei mit der Familie besucht werden:
- Tiergarten Delitzsch - 3 x pro Jahr
- Freibad Delitzsch - 3 x pro Jahr
- Museum Barockschloss Delitzsch - 1 x pro Jahr
Gültigkeit
Alle Pässe sind ab dem Tag der Ausstellung bzw. ab dem eingetragenen Nutzungsbeginn für ein Jahr gültig.