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Schiedsstelle
Die Friedensrichterin Frau Gottwald und ihr Stellvertreter Herr Wilkending schlichten:
- in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten)
- bei nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Ansprüche wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung zukünftiger Handlungen).
In Privatklagesachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung ist die Schiedsstelle für das Sühneverfahren zuständig, sofern kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Was wird benötigt?
- ein formloser Antrag
- Angabe der Personalien
- vorhandener Schriftverkehr
Der Antragsgegner muss in der Stadt Delitzsch wohnhaft sein, sonst ist die Schiedsstelle nicht zuständig.
Kosten: | 45,00 bis 65,00 € als Vorschusszahlung |
Termine: | jeweils der letzte Dienstag im Monat ab 16:00 Uhr |
Nächste Termine:
- Dienstag, 26. November 2024
- Dezember entfällt
- Dienstag, 28. Januar 2025
- Dienstag, 25. Februar 2025
- Dienstag, 25. März 2025
Die Friedensrichter sind nur während der Termine telefonisch erreichbar.
Hinweis bei evtl. Postversand: Die Post wird im verschlossenen Umschlag an die Schiedsstelle weitergeleitet.
Nachrichten, die per E-Mail eingehen, werden der Friedensrichterin bzw. ihrem Stellvertreter direkt zugestellt.