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Kommunale Wärmeplanung
Fragen und Antworten
1. Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Eine kommunale Wärmeplanung ist eine langfristige kommunale Strategie, die darauf abzielt, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dabei werden Versorgungslösungen entwickelt, die auf erneuerbaren Energien und Abwärme basieren, wobei gleichzeitig Effizienzpotenziale, wie Energieeinsparungen durch Gebäudesanierungen, genutzt werden. Ein Ziel ist es, die Eignung der Gebiete für Wärmenetze oder dezentrale Wärmeversorgungslösungen festzustellen.
Die Wärmeplanung bietet der Kommune, Privathaushalten, Netzbetrieben, Immobilieneigentümern und -eigentümerinnen sowie Gewerbebetrieben Planungs- und Investitionssicherheit und schafft Anreize für Investitionen in eine nachhaltige Wärmeversorgung.
2. Warum stellt meine Kommune einen kommunalen Wärmeplan auf?
Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem seit 01.01.2024 geltenden Wärmeplanungsgesetz (WPG).
3. Wann tritt die kommunale Wärmeplanung in Kraft und sind die Ergebnisse bindend?
Für Städte mit 10.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss der kommunale Wärmeplan bis zum 30.06.2028 vorliegen.
Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind Empfehlungen und nicht bindend.
4. Warum erstellt Delitzsch schon jetzt einen Wärmeplan und wer bezahlt die Aufstellung?
Mit der frühzeitigen Erstellung der Wärmeplanung möchte die Stadt Delitzsch alle lokalen Interessengruppen in die Planungen und Entscheidungen einbinden. Im Besonderen geht es darum, mit der Stadtwerke Delitzsch GmbH Ausbaupläne zur Fernwärmeversorgung abzustimmen, industrielle Abwärmelieferfirmen frühzeitig einzubinden und die Bevölkerung rechtzeitig darüber zu informieren, welche Heizungsart am besten für sie geeignet ist.
Die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu 100 % vom Bund übernommen.
5. Welche Arbeitsschritte und Inhalte umfasst die Wärmeplanung?
Der grundsätzliche Aufbau der kommunalen Wärmeplanung umfasst mehrere zentrale Schritte zur Gewährleistung einer langfristigen, klimaneutralen Wärmeversorgung. Diese sind:
1. Bestandsanalyse:
Zuerst wird die bestehende Wärmeversorgung in der Kommune detailliert beschrieben. Dazu gehören die Erhebungen des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs sowie der bestehenden Infrastrukturen, wie Fernwärmenetze und anderer Heizsysteme. Sie dauert bis zum Herbst 2024.
2. Potenzialanalyse:
In ihr werden die verfügbaren Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme, und unvermeidbarer Abwärme aus Industrieprozessen ermittelt. Die Analyse zielt darauf ab, alle lokal verfügbaren und für eine nachhaltige Wärmeversorgung nutzbaren Ressourcen zu identifizieren. Diese Untersuchung wird im Herbst 2024 durchgeführt.
3. Zielszenario:
Es beschreibt, wie die Wärmeversorgung im Jahr 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Das Szenario, das bis zum Frühling 2025 fertiggestellt sein soll, beinhaltet die geografische Gebietseinteilung, die festlegt, welche Gebiete zentral über Wärmenetze und welche dezentral, z. B. durch individuelle Heizsysteme, versorgt werden.
4. Maßnahmenkatalog:
Er listet die konkreten, zur Erreichung des Zielszenarios notwendigen Umsetzungsmaßnahmen auf. Dazu gehören kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen, Zeitpläne sowie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung. Dieser Katalog bildet die Grundlage für die operative Umsetzung der Wärmeplanung und soll bis Sommer 2025 fertiggestellt sein.
6. Welche Unterstützung bekomme ich von der Stadt Delitzsch?
• Gesicherte Informationen und Beratung: In der Stadtverwaltung finden Sie verlässliche Informationen und kompetente Ansprechpersonen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dieser Internetseite (Herr Pradel und Frau Hinz).
• Unterstützung durch Fachleute:
Die Stadt wird dabei unterstützt durch erfahrene Strategie- und Planungsbüros, wie die Tilia GmbH. Diese bieten Beratungen zu energieeffizienten Technologien und gesetzlichen Vorgaben, um Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte zu helfen.
7. Welche Ortsteile sind Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Delitzsch umfasst alle Ortsteile und Gebiete der Stadt Delitzsch. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet.
8. Welche Rolle spielen elektrische Wärmepumpen?
Wärmepumpen spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Wärmeplanung und beim Übergang zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Sie ermöglichen die Nutzung von Umweltwärme aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser und diese für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung einzusetzen. Wo sie weniger Sinn ergeben, wie in dichten Innenstadtgebieten, können zentrale Wärmenetze eine bessere Alternative sein.
9. Ist der Anschluss meines Gebäudes an ein Wärmenetz sinnvoll?
Betreiben die örtlichen Stadtwerke, wie die Stadtwerke Delitzsch GmbH, oder ein anderer Wärmenetzbetrieb, ein Wärmenetz in Ihrer Stadt, kann der Anschluss Ihres Gebäudes an dieses Netz aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen Sinn ergeben.
Der Wärmenetzbetrieb muss die ökologischen Gesetzesanforderungen einhalten und für die Anschlussnehmenden wirtschaftlich günstige Wärmepreise gewährleisten, um konkurrenzfähig z. B. zu Wärmepumpen zu sein. Dies spart Ihnen Aufwand beim Sicherstellen der gesetzlichen Anforderungen bei gleichzeitig moderaten Anschluss- und Wärmekosten.
(Stand November 2024)
Dienstleister erarbeiten die KWP
Seit dem Frühsommer 2024 erarbeitet mit Tilia GmbH/seecon Ingenieure GmbH aus Leipzig ein Fachteam die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Delitzsch. Die Auftragsvergabe hatten die Mitglieder des Technischen Ausschusses am 23. April 2024 beschlossen.
Das Auftragsvolumen umfasst 180.000 Euro brutto. Antragstellende Kommunen aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) konnten bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 von einer erhöhten Förderquote von 100 Prozent profitieren.
Wichtige Info-Termine
Der nächste Info-Termin für Bürgerinnen und Bürger zur Kommunalen Wärmeplanung wird zeitnah bekanntgegeben. Aufbauend auf der ersten Informationsveranstaltung am 17. September 2024 können Sie sich hier zu den Themen Kommunale Wärmeplanung, Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), moderne Heizsysteme für Wohngebäude und weiterführenden Themen informieren.