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Ab 4. Mai 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. 

Meldung vom 01.05.2020Letzte Aktualisierung: 28.01.2021
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