Sie benötigen ein Urkunde bzgl. Geburt, Eheschließung oder Sterbefall und der Personenstandsfall hat sich im Standesamtsbezirk von Delitzsch ereignet?
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Urkunden ausscheidet, wenn
- die Geburt mehr als 110 Jahre,
- die Eheschließung mehr als 80 Jahre,
- der Sterbefall mehr als 30 Jahre
zurückliegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.