Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) wird zumeist für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.
Die befristete UBB bestätigt, dass für die antragstellende Person/Firma keine Verbindlichkeiten bei der Stadt Delitzsch bestehen.
Frau Angela Schanz | |
Sachgebietsleiterin SG SteuernRathaus Delitzsch, Zimmer 1.24 // EG Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-131 Telefax: 034202 67-430 E-Mail: angela.schanz@delitzsch.de |
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) wird zumeist für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.
Die befristete UBB bestätigt, dass für die antragstellende Person/Firma keine Verbindlichkeiten bei der Stadt Delitzsch bestehen.
Für die Genehmigung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder die Erteilung einer Konzession ist in der Regel der Nachweis vorzulegen, dass der Antragsteller ohne Bedenken von Seiten der Behörde ist. Die UBB sagt aus, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in einem Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie existieren.
Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nachweis des Überweisungsbeleges
gegebenenfalls Vollmachten
15,00 €
Verwaltungskostensatzung der Stadt Delitzsch
Vorabüberweisung auf eines unserer Konten bei der:
Sparkasse Leipzig | IBAN: DE75 8605 5592 2280 0084 00, BIC: WELADE8LXXX, |
Commerzbank AG | IBAN: DE25 8608 0000 0210 1269 00, BIC: DRESDEFF860 oder |
Volksbank Delitzsch eG | IBAN: DE51 8609 5554 0140 0541 00, BIC: GENODEF1DZ1 |
UBB zuzüglich Steuernummer ist bitte unbedingt anzugeben.