Sie beabsichtigen eine Spielhalle in der Großen Kreisstadt Delitzsch zu eröffnen
Inhaltsbereich
Spielhallenerlaubnis nach § 33 i GewO
Ansprechpartner/in
Frau Sarah Braune | |
Mitarbeiterin SG Meldebehörde/Gewerbe/FundbüroTechnisches Rathaus, Zimmer 1.05 // EG Schloßstraße 30 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-242 E-Mail: sarah.braune@delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
- Grundriss und Lageplan der Spielhalle
- baurechtliche Genehmigung bei Neuerrichtung, Umbau oder bei Änderung der Baunutzungsart
- bei juristischen Personen und Personengesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielautomaten nach § 33 c GewO (Aufstellerlaubnis)
- Beantragung der Geeignetheit für die Aufstellung der Geldspielautomaten (siehe Automatenaufstellung)
Welche Gebühren fallen an?
300 - 1050 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens 8 Wochen vor der Eröffnung der Spielhalle