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Sondernutzungserlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Grit Röhricht (Zuständigkeit: Aufstellung von Baugerüsten, Container, Lagerung Baumaterial)Standort anzeigen
Mitarbeiterin SG VerkehrsbehördeTechnisches Rathaus, Zimmer 2.25 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-303
E-Mail:
Herr Stephan Daute (Zuständigkeit: Aufstellung von Baugerüsten, Container, Lagerung Baumaterial)Standort anzeigen
Mitarbeiter SG VerkehrsbehördeTechnisches Rathaus, Zimmer 2.25 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-329
E-Mail:
Herr Stefan Kroke (Zuständigkeit: Aufstellung von Baugerüsten, Container, Lagerung Baumaterial)Standort anzeigen
Mitarbeiter SG VerkehrsbehördeTechnisches Rathaus, Zimmer 2.24 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-326
E-Mail:
Frau Anke Geier (Zuständigkeit: Aufstellung Werbetafeln, Verkaufsstände, Freisitze und Plakatierungen)Standort anzeigen
Mitarbeiterin SG Bauverwaltung, Vertragsüberwachung und VergabestelleTechnisches Rathaus, Zimmer 2.24 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-360
E-Mail:
Frau Bärbel Herrmann (Zuständigkeit: Aufstellung Werbetafeln, Verkaufsstände, Freisitze und Plakatierungen)Standort anzeigen
Mitarbeiterin Bauverwaltung, Vertragsüberwachung und VergabestelleTechnisches Rathaus, Zimmer 2.26 // 1. OG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-316
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Öffentliche Verkehrsflächen sind Straßen, Parkplätze, Gehwege und Fußgängerzonen die ausschließlich dem öffentlichen Verkehr dienen. Für bestimmte Anlässe ist es jedoch zulässig, diese öffentlichen Flächen vorübergehend anderweitig zu nutzen. Man spricht dann von einer „Sondernutzung“. Dies betrifft z. B. die Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Plakatierungen, Werbetafeln, Verkaufsstände, Freisitze, Fahrradständer, Lagerung von Baumaterial, etc.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag (siehe Dokumentenbereich)
  • Lageplan, auf dem die benötigten Flächen markiert sind
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr regelt sich nach dem jeweiligen Gebührensatz gem. Sondernutzungssatzung der Stadt Delitzsch (siehe Link unten).

Zzgl. wird für jede Sondernutzungserlaubnis (einschließlich gebührenfreie) wird eine Verwaltungsgebühr von 28,52 € pro halber Stundensatz gem. Verwaltungskostensatzung (Kostenverzeichnis Nr. 6.9) der Großen Kreisstadt Delitzsch erhoben. 

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Rechtsgrundlage

Auf Grundlage des §§ 18 und 22, Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 und der Satzung der Großen Kreisstadt Delitzsch über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten, (Sondernutzungssatzung), bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch vom 1. Februar 2024.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über das Onlineportal der Stadt Delitzsch.

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