Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist.
- Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen - eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Berechtigungsnachweis sind der Parkausweis und die schriftliche Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Vorrechte erläutert und begrenzt.