Sie sind Halter eines Hundes/mehrerer Hunde. Somit sind Sie laut Hundesteuersatzung verpflichtet, den Hund/die Hunde anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.
Inhaltsbereich
Hundesteuer - Anmeldung
Ansprechpartner/in
Herr Marko Zabel | |
Mitarbeiter SG SteuernRathaus Delitzsch, Zimmer 1.25 // EG Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-161 Telefax: 034202 67-430 E-Mail: marko.zabel@delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument des Hundehalters
- Kaufvertrag
- Impfpass
- erforderliche Daten:
- Name & Anschrift des Halters
- Wo wird der Hund gehalten?
- Seit wann wird der Hund im Gemeindegebiet gehalten?
- Art (Rasse), Farbe, Geburtsdatum,
- Geschlecht des Hundes
Steuersätze
- Für den ersten Hund zahlen Sie 66,- €, für jeden weiteren 84,- € jährlich.
- Für den ersten gefährlichen Hund (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander) zahlen Sie 408 €, für jeden weiteren 612 € jährlich.Wird die vermutete Gefährlichkeit durch ein Gutachten widerlegt, erfolgt ab dem Monat, in dem der Bescheid vorgelegt wird, eine Besteuerung nach dem normalen Steuersatz.
Es ergeht ein jährlicher Steuerbescheid mit der Fälligkeit 1. Februar.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, wird die Steuer innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Jeder Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. nach Erreichen des steuerpflichtigen Alters anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist - ab dem Folgemonat.
Rechtsgrundlage
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