sind gut lesbar und maximal in drei Metern Höhe anzubringen.
Inhaltsbereich
Hausnummern
Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch | |
Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-0 Telefax: 034202 62-897 E-Mail: info@delitzsch.deHomepage: https://delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
§ 24 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
Dokumente
3.1 Polizeiverordnung (117 kB) | |
Antrag auf Erteilung einer Hausnummer (69 kB) |