Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Große Kreisstadt Delitzsch mit Ortsteilen erfolgt die jährliche Festsetzung im ersten Amtsblatt des Jahres.
Die Grundsteuerbescheide gelten bis eine Änderung eintritt, z.B. Höhe des Steuerbetrages oder beim Eigentumswechsel.
Findet ein Eigentumswechsel eines Grundstücks (dazu zählen auch Gartenlauben und Garagen) im Laufe eines Kalenderjahres statt, so ist laut Grundsteuergesetz der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Nachweise über den Eigentumswechsel sind grundsätzlich beim Finanzamt Eilenburg, Bewertungsstelle, Walther-Rathenau-Straße 8, 04838 Eilenburg einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass bei Beendigung des Gartenpachtverhältnisses die schriftliche Bestätigung des Gartenvorstandes einzureichen ist.
Gern können Sie auch die Unterlagen über den Eigentumswechsel in Ihrem Sachgebiet Steuern, Markt 3, 04509 Delitzsch zur Weiterleitung zum Finanzamt Eilenburg abgeben.