öffentliche Gewässer, wie beispielsweise der Lober, der Wallgraben, die Kosebruchteiche, dürfen nicht benutzt werden.
Inhaltsbereich
Gewässer
Ansprechpartner/in
Herr Mario Seifert | |
Mitarbeiter SG TiefbauTechnisches Rathaus, Zimmer 3.01 // 2. OG Schloßstraße 30 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-324 E-Mail: mario.seifert@delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
§ 12 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Öffentliche Gewässer
Das Betreten oder Benutzen öffentlicher Gewässer ist, sofern dies nicht der Gewässerunter-haltung dient, untersagt. Ausnahmen können beantragt werden.
Dokumente
3.1 Polizeiverordnung (117 kB) |