Übelriechendes darf bei Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert wer-den, wenn Dritte dadurch geschädigt oder belästigt werden.
Inhaltsbereich
Geruch, Gestank
Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch | |
Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-0 Telefax: 034202 62-897 E-Mail: info@delitzsch.deHomepage: https://delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
§ 11 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Belästigungen durch Ausdünstungen u. ä.
Übelriechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.
Dokumente
3.1 Polizeiverordnung (117 kB) |