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Gaststättengewerbe (vorübergehendes) aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Sarah BrauneStandort anzeigen
Mitarbeiterin SG Meldebehörde/Gewerbe/FundbüroTechnisches Rathaus, Zimmer 1.05 // EG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-242
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bei einer Feier (Veranstaltung) aus besonderem Anlass, zu der gewerblicher Alkoholausschank erfolgt, ist eine Bescheinigung (Gaststättenbetrieb unter erleichterten Voraussetzungen) erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis/Reisepass
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

27,88 €

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

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