Bei einer Feier (Veranstaltung) aus besonderem Anlass, zu der gewerblicher Alkoholausschank erfolgt, ist eine Bescheinigung (Gaststättenbetrieb unter erleichterten Voraussetzungen) erforderlich.
Inhaltsbereich
Gaststättengewerbe (vorübergehendes) aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
Ansprechpartner/in
Frau Sarah Braune | |
Mitarbeiterin SG Meldebehörde/Gewerbe/FundbüroTechnisches Rathaus, Zimmer 1.05 // EG Schloßstraße 30 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-242 E-Mail: sarah.braune@delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
27,88 €
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
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