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Feuerwerk

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Allgemeine Informationen

Zu Anlässen werktags bis 22 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen bis 20 Uhr. Voraussetzung ist u. a. eine Genehmigung, die mindestens zwei Wochen vorher beantragt werden muss. 

Rechtsgrundlage

§ 5 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, Böller- und Salutschießen aus begründetem Anlass

(1) Die Abgabe von Schüssen zur Knallerzeugung (ungeachtet des Treibmittels) aus Böllerkanonen, Standböllern, Handböllern, Gasböllern, das Salutschießen und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 von Privatpersonen im Zeitraum vom 02.01. bis 30.12. aus begründetem Anlass bedarf der Genehmigung der Ortspolizeibehörde.

(2) Welche Ereignisse hierbei einen begründeten Anlass darstellen, wird mittels Verwaltungs-vorschrift durch die Große Kreisstadt Delitzsch definiert.

(3) Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis schriftlich unter Angabe von Ort, Tag, Zeit, dem begründeten Anlass sowie des Verantwortlichen bei der Ortspolizeibehörde einzureichen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung mit weiteren Auflagen versehen werden. 

(4) Pyrotechnische Gegenstände, Böller- und Salutschüsse dürfen an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr abgeschossen werden. 

(5) Das Böllern, Salutschießen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von 200 Metern zu Kirchen, Kinder- und Altenheimen, besonders brandempfindlichen Gebäuden bzw. Anlagen ist verboten.

(6) Die Ortspolizeibehörde kann allgemein und im Einzelfall Ausnahmen von den Vorgaben der Absätze 1 bis 5 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen vorliegen. Diese öffentlichen Interessen liegen insbesondere bei Ereignissen (Volksfesten usw.) mit überwiegend öffentlichem Charakter vor. 

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