ist in öffentlichen Anlagen untersagt. Wohnmobile dürfen eine Nacht abgestellt werden, ansonsten nur auf dafür vorgesehenen Flächen.
Inhaltsbereich
Campen
Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch | |
Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-0 Telefax: 034202 62-897 E-Mail: info@delitzsch.deHomepage: https://delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
§ 14 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Ordnungsvorschriften
(1) In Anlagen ist es untersagt:
a) unbefugt Pflanzen aus dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen;
b) unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Hinweisschilder u.a. Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen;
c) zu campen oder zu lagern,
d) Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Unfallquellen zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie die Sperrvorrichtungen zu überwinden;
e) mit Kraftfahrzeugen, Anhängern oder Wohnwagen zu fahren oder zu parken, Pferde zu führen oder zu reiten sowie Gegenstände abzustellen.
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(3) Wohnmobile, Wohnanhänger und andere der Übernachtung dienende mobile Unterkünfte dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zu Wohn- und Übernachtungszwecken nicht abgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Wohnmobile zum einmaligen Übernachten, sofern keine schädigende Wirkung für Verkehrsflächen und angrenzende Anlagen damit verbunden ist und ein öffentliches Interesse nicht entgegensteht.
Dokumente
3.1 Polizeiverordnung (117 kB) |