Möglichkeit für Bewohner entsprechend ausgewiesener Straßen (Zeichen „Bewohner mit Parkausweis...“) bevorrechtigt zu parken.
Das heißt, dass nur der Inhaber eines Bewohnerparkausweises die dort vorhandenen Parkplätze benutzten darf oder dass dieser keine Parkgebühren entrichten muss. Der Bewohnerparkausweis garantiert jedoch keinen bestimmten/freien Stellplatz.