Sie möchten im öffentlichen Verkehrsraum Bautätigkeiten ausführen und eine Aufgrabungszustimmung beantragen.
Inhaltsbereich
Aufgrabungszustimmung - Antrag auf Erteilung
Ansprechpartner/in
Herr Mario Seifert | |
Mitarbeiter SG TiefbauTechnisches Rathaus, Zimmer 3.01 // 2. OG Schloßstraße 30 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-324 E-Mail: mario.seifert@delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (siehe Dokumentenbereich)
- Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr regelt sich nach dem jeweiligen Gebührensatz gem. Sondernutzungssatzung der Stadt Delitzsch.
Zzgl. wird für jede Sondernutzungserlaubnis (einschließlich gebührenfreie) eine Verwaltungsgebühr von 28,52 € pro halber Stundensatz gem. Verwaltungskostensatzung (Kostenverzeichnis Nr. 6.9) der Großen Kreisstadt Delitzsch erhoben. Darüber hinaus können weitere Verwaltungsgebühren im Rahmen der amtsseitigen Kontrolltätigkeit entstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
14 Tage vor dem geplanten Termin
Rechtsgrundlage
Auf Grundlage des §§ 18 und 22 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993 und der Satzung der Großen Kreisstadt Delitzsch über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten, (Sondernutzungssatzung), bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch vom 1. Februar 2024.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über das Onlineportal der Stadt Delitzsch.