nur für Kleinmüll, nicht für Haus- und Gewerbemüll
Inhaltsbereich
Abfalleimer, öffentliche
Ansprechpartner/in
Stadt Delitzsch | |
Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202 67-0 Telefax: 034202 62-897 E-Mail: info@delitzsch.deHomepage: https://delitzsch.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
§ 7 der Polizeiverordnung der Stadt Delitzsch - Verunreinigungsverbot
(1) Hat jemand Verkehrsflächen oder Anlagen verunreinigt oder verunreinigen lassen, so muss er diese Verunreinigungen unverzüglich beseitigen.
(2) Wer Waren zum sofortigen Verzehr veräußert, muss in der Nähe der Verkaufsstelle mindestens einen, im Bedarfsfalle mehrere, leicht zugängliche Behälter zur Aufnahme von Abfällen aufstellen und regelmäßig entleeren. Diese Behältnisse sind nach Geschäftsen-de aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden.
(3) In öffentliche Abfallkörbe dürfen nur Kleinabfälle wie Fahrscheine, Obstreste, Zigaretten-schachteln u. ä. eingeworfen werden. Das Einwerfen von anderen Abfällen, insbesonde-re von Haus- und Gewerbemüll oder Wertstoffen, ist verboten.
Dokumente
3.1 Polizeiverordnung (117 kB) |