Danach sind Betreuungsangebote in der Kindertagespflege ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich.
Zudem können nicht nur die Schüler der Abschlussklassen, sondern nun auch die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 6. Mai 2020 wieder ihre Schulen besuchen.
Ebenfalls geöffnet werden die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen.
Die neue Allgemeinverfügung tritt hinsichtlich der Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung am 4. Mai 2020, hinsichtlich der erweiterten schulischen Unterrichtung am 6. Mai 2020 in Kraft.
Quelle: Freistaat Sachsen