Was ist neu an Schulen
Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.
Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betraut. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der "Gesundheitsbescheinigung" bleiben bestehen.
Für Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.
Was ist neu in Kitas
Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein. Bei der Gruppengröße gilt die Maxime: So klein wie möglich, so groß wie nötig. An der täglichen "Gesundheitsbescheinigung" durch die Eltern wird festgehalten.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 8. Juni in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020.